Fassadenbegr�nung am Privatgrundst�ck - F�rderungsantrag
Die Wiener Umweltschutzabteilung f�rdert Fassadenbegr�nungen am Privatgrundst�ck bis zu einer H�he von maximal 5.000 Euro.
F�r den Online-Antrag ben�tigen Sie
- Kostenvoranschlag f�r die geplante Begr�nungsma�nahme
- Beschreibung der Begr�nungsart, planliche Darstellung des Begr�nungsziels mit Bema�ung und Fl�chenangaben
- Kostenaufstellung der Materialien bei Selbstdurchf�hrung der Arbeiten. Die Preisangemessenheit wird von der Wiener Umweltschutzabteilung �berpr�ft.
- Kostenvoranschlag oder Rechnung f�r (auch bereits erfolgte) Planungs- und Beratungsleistungen f�r die geplante Begr�nungsma�nahme
- F�rdervertrag (unterzeichnet von dem*der Hauseigent�mer*in)
- Fotos der Fassade vor der Begr�nungsma�nahme
Bitte beachten Sie auch die Checkliste f�r Fassadenbegr�nungen: 200 KB PDF
Auf die Gew�hrung der F�rderung besteht kein Rechtsanspruch.
F�r den Online-Antrag ben�tigen Sie den F�rdervertrag. Sie m�ssen den F�rdervertrag ausf�llen und unterschreiben. Anschlie�end k�nnen Sie diesen als Beilage in das Online-Formular hochladen.
Allgemeine Informationen
Die Wiener Umweltschutzabteilung f�rdert zur Hebung der Lebensqualit�t, der Biodiversit�t und f�r ein gesundes Stadtklima die Begr�nung von Fassaden am Privatgrundst�ck.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
- Die Liegenschaft liegt im Bauland - mit Ausnahme von Gartensiedlungsgebieten (GS) und Wohngebieten in der Bauklasse 1 - oder die Liegenschaft liegt im Strukturgebiet (StrG) oder in einer Struktureinheit (StrE).
- F�rderw�rdig sind die Neubegr�nung eines Fassadenabschnittes, Bew�sserungsanlagen und �berwuchsleisten.
- Pflege, Erhaltung und Instandsetzung bereits begr�nter Fassaden werden nicht gef�rdert.
- F�r die Liegenschaft wurde in den letzten 15 Jahren keine F�rderung f�r eine Fassadenbegr�nung auf Privatgrundst�ck in Anspruch genommen.
- Die Fassadenbegr�nung muss mindestens 15 Jahre erhalten bleiben.
- Im Falle einer Entfernung innerhalb von 15 Jahren (beispielsweise im Zuge einer Fassadensanierung) muss die Begr�nung auf eigene Kosten wiederhergestellt werden.
- Der*die F�rdernehmer*in ist kein �ffentlicher Rechtstr�ger (zum Beispiel Bund, Stadt Wien).
- Bei allen Eigentumsformen (schlichtes Miteigentum, Wohnungseigentum) wird zumindest von der Erbringung eines einfachen Mehrheitsbeschlusses oder einer Einverst�ndniserkl�rung einer rechtlich befugten Vertretung, wie zum Beispiel einer Hausverwaltung per Vollmacht ausgegangen.
- Eine F�rderzusage beziehungsweise F�rderauszahlung ersetzt keine Bewilligungen oder Genehmigungen anderer Stellen der Stadt Wien oder des Bundes. F�rderwerbende sind selbst f�r die Einholung s�mtlicher erforderlicher Genehmigungen und Bewilligungen, sowie f�r notwendige technische und statische �berpr�fungen selbst verantwortlich.
- Die Ma�nahme darf nicht zur G�nze oder zum Teil �ber eine andere F�rderschiene gef�rdert werden oder worden sein (zum Beispiel Begr�nungsma�nahmen im Rahmen der Sanierungsf�rderung nach dem II. HS des WWFSG oder F�rderung von Beratungsleistungen im Rahmen von OekoBusiness Wien). Doppelf�rderungen sind unzul�ssig. (Dies muss von dem*der F�rderungswerber*in bei der Einreichung um F�rderung angegeben werden).
- Die Fassadenbegr�nung muss von der Wiener Umweltschutzabteilung innerhalb der 15- j�hrigen Mindestbestandsdauer stichprobenartig besichtigt werden k�nnen.
F�rderw�rdig:
- Mehrj�hrige Pflanzen
- Rankger�ste f�r Pflanzen
- Herstellung von Pflanzfl�chen f�r die Kletterpflanzen
- Substrat (torffrei)
- Pflanzarbeiten
- Pflanzentr�ge mit einem Mindestvolumen von 300 Liter
- Bew�sserungsanlagen, Zisternen und �berwuchsleisten)
- Errichtung von Bew�sserungsanlagen, Zisternen und �berwuchsleisten bei bestehenden Fassadenbegr�nungen, die in den letzten 15 Jahren nicht gef�rdert wurden
Nicht f�rderw�rdig:
- Gartenwerkzeuge
- Pflanztr�ge mit einem geringeren Volumen als 300 Liter
- Arbeitszeit bei Selbstausf�hrung
Umweltfreundliche Materialien
Folgende Kriterien m�ssen eingehalten werden:
- Die Verwendung von Torf ist verboten (Erde muss als torffrei auf der Rechnung ausgewiesen sein).
- Alle Systemkomponenten und Verpackungen bzw. Transporthilfen m�ssen frei von PVC sein.
Fristen und Termine
Der Antrag auf F�rderung muss vor Beginn der Projektumsetzung gestellt werden. Die Auszahlung der F�rderbeitr�ge erfolgt nach Fertigstellung und vollst�ndiger Bezahlung der Begr�nungsma�nahme und in Abh�ngigkeit der im jeweiligen Haushaltsjahr verf�gbaren Mittel. (Eine Beauftragung kann auch zeitgleich mit dem Antrag um F�rderung erfolgen. In diesem Fall tr�gt der*die F�rderungswerber*in das volle Risiko selbst, sollte die Beurteilung des F�rderantrags negativ ausfallen.)
Zust�ndige Stelle
Stadt Wien - Umweltschutz (MA 22)
20., Dresdner Straße 45
Telefon: +43 1 4000-73440
Fax: +43 1 4000-99-73415
Fax international: +43 1 4000-7222
E-Mail: [email protected]
Verfahrensablauf
- Der Antrag auf F�rderung wird mit s�mtlichen erforderlichen Unterlagen bei der Wiener Umweltschutzabteilung eingebracht.
- Die F�rderungswerber*innen werden von der Entscheidung (F�rderzusage/F�rderabsage) schriftlich verst�ndigt.
- Die F�rderungswerber*innen beauftragen ein befugtes Unternehmen mit den Arbeiten und Lieferungen bzw. erledigen diese (gegebenenfalls teilweise) selbst.
- Die F�rderungswerber*innen bezahlen die Rechnungen und reichen diese mit den Zahlungsbest�tigungen und Fotos zur F�rderung bei der Wiener Umweltschutzabteilung ein. Ab dem Zeitpunkt der Zusage k�nnen Rechnungen innerhalb einer Frist von 12 Monaten eingereicht werden. Der letztm�gliche Termin f�r die Einreichung der Rechnungen mit s�mtliche erforderlichen Unterlagen in der aktuellen F�rderperiode ist der 30. November 2026.
- Die Wiener Umweltschutzabteilung besichtigt stichprobenartig die fertiggestellten Fassadenbegr�nungen.
- Die F�rderung wird von der Wiener Umweltschutzabteilung den F�rderungswerber*innen auf das genannte Konto �berwiesen.
Erforderliche Unterlagen
F�r den Antrag
Dem Antrag auf F�rderung m�ssen folgende Dokumente beigelegt werden:
- Kostenvoranschlag f�r die geplante Begr�nungsma�nahme
- Beschreibung der Begr�nungsart, planliche Darstellung des Begr�nungsziels mit Bema�ung und Fl�chenangaben
- Kostenaufstellung der Materialen bei Selbstdurchf�hrung der Arbeiten. (Die Preisangemessenheit wird von der Wiener Umweltschutzabteilung �berpr�ft.)
- Kostenvoranschlag oder Rechnung f�r (auch bereits erfolgte) Planungs- und Beratungsleistungen f�r die geplante Begr�nungsma�nahme
- F�rdervertrag
- Fotos der Fassade vor der Begr�nungsma�nahme
F�r die F�rderauszahlung
- Rechnungen und Zahlungsbest�tigungen
- Der*die F�rderungswerber*in verpflichtet sich, auf Dauer der Begr�nung, eine von der Stadt Wien zur Verf�gung gestellte Plakette gut sichtbar am betroffenen Geb�ude anzubringen. Diese Plakette weist darauf hin, dass die Geb�udebegr�nung durch die Stadt Wien gef�rdert wurde.
- Fotos von der Fassadenbegr�nung vor und nach Fertigstellung. Die Fotos m�ssen im JPG-Format in einer entsprechenden Aufl�sung (circa 300 dpi) �bermittelt werden.
- Einverst�ndniserkl�rung - Rechte�bertragung - Die F�rderungswerber*innen besitzen die Bildrechte an diesen Fotos und �bertragen sie mittels Einverst�ndniserkl�rung der Wiener Umweltschutzabteilung (unter anderem zur Ver�ffentlichung gemeinsam mit der Adresse).
Kosten und Zahlung
- Die H�he der F�rderung richtet sich nach dem Begr�nungsziel (der geplanten Begr�nungsfl�che).
- Geplante Begr�nungsfl�chen sind mit maximal 75 Euro pro Quadratmeter f�rderbar.
- Bei Durchf�hrung durch ein befugtes Unternehmen werden bis zu 100 Prozent der gesamten Leistungen und bei Eigenleistungen bis zu 100 Prozent der Materialkosten gef�rdert.
- Planungs- und Beratungsleistungen werden in einem angemessenen Verh�ltnis zu den Gesamtkosten mitgef�rdert.
- Wenn die Begr�nung vorzeitig (innerhalb von 15 Jahren) ohne Bekanntgabe und Angabe von Gr�nden entfernt, und nicht wiederhergestellt wird (beispielsweise nach einer Sanierung), muss der*die F�rdernehmer*in die Wiener Umweltschutzabteilung davon verst�ndigen und die erhaltene F�rderung zur G�nze zur�ckzahlen.
- Auf die Gew�hrung der F�rderung besteht kein Rechtsanspruch. Antr�ge werden nach dem Einlangen in der F�rderdienststelle bearbeitet und entsprechend den im Haushaltsjahr vorhandenen finanziellen Ressourcen ber�cksichtigt.
- Die F�rderh�he pro Liegenschaft betr�gt maximal 5.000 Euro.
Erledigungsdauer
Die genannten Unterlagen stellen die Grundlage f�r die Antragstellung bei der Wiener Umweltschutzabteilung dar. Nach vollst�ndiger Vorlage der Einreichunterlagen werden diese hinsichtlich formaler, inhaltlicher und finanzieller Kriterien gepr�ft. Die Abwicklung des Verfahrens kann bis zu 3 Monate dauern. Unvollst�ndige Einreichungen k�nnen nicht ber�cksichtigt werden. In diesem Fall werden die Antragsteller*innen schriftlich informiert.
Formular
- Online-Formular: Begr�nung - F�rderungsantrag
- Formular online ausf�llen & ausdrucken: F�rdervertrag - Sie m�ssen den F�rdervertrag ausf�llen und unterschreiben. Anschlie�end k�nnen Sie den F�rdervertrag als Beilage in das Online-Formular hochladen.
Zus�tzliche Informationen
Auf die Gew�hrung der F�rderung besteht kein Rechtsanspruch. Gerichtsort ist Wien.
Je nach Art der Begr�nung sind unterschiedliche Bescheide/Bewilligungen notwendig. Die Checkliste f�r Fassadenbegr�nungen: 200 KB PDF gibt dar�ber Auskunft.
"DIE UMWELTBERATUNG" bietet im Auftrag der Wiener Umweltschutzabteilung eine kostenlose Beratung f�r Fassadenbegr�nung in Wien an.
Fassadenbegr�nung - Gute Gr�nde f�r gr�ne W�nde
Die F�rdermittel m�ssen wirtschaftlich, sparsam und entsprechend der im Antrag festgelegten Widmung verwendet werden.
Stadt Wien | Umweltschutz
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