Entlehnung von Archivgut - Antrag
Von 13. bis 15. Juni können Sie auf Grund von Wartungsarbeiten keine Online-Anträge stellen. Wir bitten um Verständnis.
Allgemeine Informationen
Das Wiener Stadt- und Landesarchiv ist zust�ndig f�r die Archivierung von Archivgut des Landes und der Stadt Wien und von Bundesdienststellen, insbesondere auch Gerichten, im �rtlichen Bereich des Landes Wien, soweit dieses Archivgut nach dem Bundesarchivgesetz angeboten und in das Eigentum des Landes Wien �bernommen wird. Das ben�tigte Archivgut kann nach Bestellung im Lesesaal innerhalb der �ffnungszeiten eingesehen werden. Vor Ort besteht die M�glichkeit, Digitalisate gegen Kostenersatz anzufertigen.
Als besondere Serviceleistung bietet das Wiener Stadt- und Landesarchiv den abgebenden Stellen die M�glichkeit an, einen Antrag auf Entlehnung von Archivgut �ber das elektronische Antragsformular zu stellen.
Die Ben�tzung von Archivgut zu amtlichen oder gerichtlichen Zwecken durch Organe der Beh�rden, Gerichte und sonstiger �ffentlicher Stellen, die die Unterlagen dem Wiener Stadt- und Landesarchiv �bergeben haben, ist auch innerhalb der Schutzfristen zul�ssig.
Antr�ge auf Entlehnung von Archivgut zwecks Einsichtnahme durch Dritte sind untersagt, Betroffene sind direkt an das Wiener Stadt- und Landesarchiv zu verweisen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Antr�ge auf die Entlehnung von Archivgut k�nnen ausschlie�lich von inl�ndischen Beh�rden eingebracht werden. Das Wiener Stadt- und Landesarchiv beh�lt sich vor, Archivgut gegebenenfalls nicht im Original, sondern in Kopie (Digitalisat) zu �bermitteln, falls es der konservatorische Zustand des Archivguts erfordert.
Die folgende Entlehnungsordnung ist zu beachten und zu akzeptieren:
- Das Archivgut wird vom Archiv im Weg der Entlehnung vor�bergehend zur Nutzung �berlassen.
- Das Archivgut ist Eigentum der Stadt Wien.
- Das Archivgut ist schonend zu behandeln.
- Das Archivgut muss in jener Ordnung verbleiben, in der es �bermittelt wurde.
- Es ist unzul�ssig, Archivgut oder Teile davon anderen Unterlagen zuzuordnen.
- Eine Weitergabe von Archivgut an andere Beh�rden oder Dienststellen ist unzul�ssig.
- Das Archivgut ist nach dem Nutzungsvorgang unverz�glich zur�ck zu stellen.
Fristen und Termine
Die Entlehnfrist betr�gt drei Monate. Verl�ngerungen m�ssen rechtzeitig in schriftlicher Form an das E-Mail Postfach [email protected] gerichtet werden.
Zust�ndige Stelle
Wiener Stadt- und Landesarchiv (MA 8)
11., Guglgasse 14, Gasometer D (Zugang über Gasometer A, Postanschrift: 1010, Rathaus)
Telefon: +43 1 4000-84808
Fax: +43 1 4000-84809
E-Mail: [email protected]
Telefonische Erreichbarkeit: +43 1 4000-84819
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten und Zahlung
Die Entlehnung und �bermittlung von Archivgut ist unentgeltlich.
Erledigungsdauer
Die Zusendung erfolgt mittels Dienstpost innerhalb von 5 Werktagen.
Formular
- Online-Formular: Entlehnung von Archivgut - Antrag
- Online-Formular f�r Dienststellen des Magistrats der Stadt Wien (AntragstellerInnendaten sind vorausgef�llt): Entlehnung von Archivgut - Antrag
Hinweis: Pro Archivgut muss ein eigenes Formular ausgef�llt werden.
Zus�tzliche Informationen
Rechtliche Grundlage: Wiener Archivgesetz
Stadt Wien | Wiener Stadt- und Landesarchiv
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