Meldebest�tigung �ber vor dem 1. M�rz 2002 abgemeldete Wiener Wohnsitze
Allgemeine Informationen
Eine Meldebest�tigung �ber vergangene Wiener Wohnsitze ab dem Jahr 1976 kann jede Person, f�r sich oder f�r eine Person, f�r die sie bzw. er meldepflichtig ist (z. B. Kind) beantragen.
Ausk�nfte �ber Meldedaten vor 1976 erteilt das Wiener Stadt- und Landesarchiv. F�r diese Ausk�nfte gibt es eigene Richtlinien.
Meldebest�tigung (aufrechte Wohnsitze)
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Keine
Fristen und Termine
Keine
Zust�ndige Stelle
Meldeservice - Zentrale Meldeauskunft der MA 62
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, F�hrerschein, ...)
- Formloser Antrag
- Gegebenenfalls:
- Nachweis �ber die Obsorge
- Anforderungsschreiben der Sozialversicherung (z. B. Pensionsversicherung)
Bei allen Antr�gen m�ssen die amtlichen Urkunden im Original oder in einer beglaubigten Abschrift beigelegt sein.
Kosten und Zahlung
- 21 Euro Antragsgeb�hr (entf�llt bei m�ndlicher Antragstellung)
- 6 Euro Beilagengeb�hr pro Bogen
- 21 Euro Zeugnisgeb�hr (entf�llt, wenn die Meldebest�tigung an eine bestimmte Person - ausgenommen Antragsteller*in selbst - oder Beh�rde gerichtet wird)
- 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe
Tipp:
Sie k�nnen einen als PDF-Dokument erstellten Antrag auch mit ID Austria unterschreiben (Informationen zur ID Austria) und per E-Mail senden. Dann bezahlen Sie weniger:
- Antragsgeb�hr: 13 Euro statt 21 Euro
- Geb�hr pro Beilage 3 Euro statt 6 Euro
- 21 Euro Zeugnisgeb�hr (entf�llt, wenn die Meldebest�tigung an eine bestimmte Person - ausgenommen Antragsteller*in selbst - oder Beh�rde gerichtet wird)
- 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe
Ben�tigt man die Meldebest�tigung zur Vorlage bei der Sozialversicherung (z. B. Pensionsversicherung) entfallen alle Geb�hren und Bundesverwaltungsabgaben.
Bei der ersten Vorlage eines ausl�ndischen Dokuments (z. B. Reisedokument):
- Reisepass: 42 Euro Zeugnisgeb�hr
- Andere Dokumente: pro Bogen 21 Euro Zeugnisgeb�hr
Wenn Sie f�r die Vorlage desselben Dokuments schon eine Geb�hr bei einer �sterreichischen Beh�rde bezahlt haben: Nehmen Sie bitte die Zahlungsbest�tigung mit.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Zus�tzliche Informationen
Antr�ge per Telefon oder E-Mail sind nicht m�glich.
Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. F�r Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an das Meldeservice - Zentrale Meldeauskunft der MA 62.
Homepage: Alles rund um das Meldeservice
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