Auskunftssperre
Allgemeine Informationen
Jede gemeldete Person kann - sofern ein schutzw�rdiges Interesse glaubhaft gemacht wird - bei der Meldebeh�rde ihres Hauptwohnsitzes den Antrag stellen, dass �ber sie keine Meldeausk�nfte an Privatpersonen erteilt werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Schutzw�rdiges Interesse muss glaubhaft gemacht werden
Fristen und Termine
Die Auskunftssperre gilt �sterreichweit f�r alle Wohnsitze in dem im Genehmigungsbescheid festgesetzten Zeitraum. Sie kann bei Bedarf auf Antrag verl�ngert werden.
Antr�ge auf Verl�ngerung einer Auskunftssperre sind rechtzeitig zu stellen (m�glichst zumindest zwei Monate vor Ablauf der Auskunftssperre, siehe Bescheid �ber die Genehmigung der Auskunftssperre).
Zust�ndige Stelle
Meldeservice - Zentrale Meldeauskunft der MA 62
7., Wimbergergasse 14-16
Telefon: +43 1 4000-76401, -76402 und -76409
Fax: +43 1 4000-99-76400
E-Mail: [email protected]
Erforderliche Unterlagen
Dem formlosen Antrag muss ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, F�hrerschein usw.) beigelegt werden. Au�erdem muss der Antrag eine ausf�hrliche Begr�ndung des schutzw�rdigen Interesses enthalten. Auch bei Antr�gen auf Verl�ngerung einer Auskunftssperre muss der Weiterbestand der Voraussetzung begr�ndet werden.
Bei schriftlichen Antr�gen m�ssen die amtlichen Urkunden im Original oder in einer beglaubigten Abschrift beigelegt sein.
Kosten und Zahlung
- 1x 14,30 Euro Antragsgeb�hr
- 1x 6,50 Euro Ausstellungsgeb�hr
Soll die Auskunftssperre sofort gelten, ist das pers�nliche Erscheinen sinnvoll. Es muss in diesem Fall bei �bernahme des Bescheides ein Rechtsmittelverzicht abgegeben werden (zus�tzlich 1 x 14,30 Euro Geb�hr).
Sie k�nnen einen als PDF-Dokument erstellten Antrag auch mit ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur) unterschreiben (Informationen zur ID Austria) und per E-Mail senden. Dann bezahlen Sie weniger. Die Auskunftssperre kann aber nur dann rasch gelten, wenn Sie bereits im Antrag angeben, dass Sie auf ein Rechtsmittel verzichten (zus�tzlich 1 x 14,30 Euro Geb�hr).
- 1 x 8,60 Euro Antragsgeb�hr statt 14,30 Euro
- 1x 6,50 Euro Ausstellungsgeb�hr
- Geb�hr pro Beilage 2,30 Euro statt 3,90 Euro, aber h�chstens 13,10 Euro statt 21,80 Euro
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Zus�tzliche Informationen
Homepage: Alles rund um das Meldeservice
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