Auskunftssperre

Allgemeine Informationen

Jede gemeldete Person kann - sofern ein schutzw�rdiges Interesse glaubhaft gemacht wird - bei der Meldebeh�rde ihres Hauptwohnsitzes den Antrag stellen, dass �ber sie keine Meldeausk�nfte an Privatpersonen erteilt werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Schutzw�rdiges Interesse muss glaubhaft gemacht werden

Fristen und Termine

Die Auskunftssperre gilt �sterreichweit f�r alle Wohnsitze in dem im Genehmigungsbescheid festgesetzten Zeitraum. Sie kann bei Bedarf auf Antrag verl�ngert werden.

Antr�ge auf Verl�ngerung einer Auskunftssperre sind rechtzeitig zu stellen (m�glichst zumindest zwei Monate vor Ablauf der Auskunftssperre, siehe Bescheid �ber die Genehmigung der Auskunftssperre).

Zust�ndige Stelle

Meldeservice - Zentrale Meldeauskunft der MA 62
7., Wimbergergasse 14-16
Telefon: +43 1 4000-76401, -76402 und -76409
Fax: +43 1 4000-99-76400
E-Mail: [email protected]

Erforderliche Unterlagen

Dem formlosen Antrag muss ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, F�hrerschein usw.) beigelegt werden. Au�erdem muss der Antrag eine ausf�hrliche Begr�ndung des schutzw�rdigen Interesses enthalten. Auch bei Antr�gen auf Verl�ngerung einer Auskunftssperre muss der Weiterbestand der Voraussetzung begr�ndet werden.

Bei schriftlichen Antr�gen m�ssen die amtlichen Urkunden im Original oder in einer beglaubigten Abschrift beigelegt sein.

Kosten und Zahlung

  • 1x 14,30 Euro Antragsgeb�hr
  • 1x 6,50 Euro Ausstellungsgeb�hr

Soll die Auskunftssperre sofort gelten, ist das pers�nliche Erscheinen sinnvoll. Es muss in diesem Fall bei �bernahme des Bescheides ein Rechtsmittelverzicht abgegeben werden (zus�tzlich 1 x 14,30 Euro Geb�hr).

Sie k�nnen einen als PDF-Dokument erstellten Antrag auch mit ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur) unterschreiben (Informationen zur ID Austria) und per E-Mail senden. Dann bezahlen Sie weniger. Die Auskunftssperre kann aber nur dann rasch gelten, wenn Sie bereits im Antrag angeben, dass Sie auf ein Rechtsmittel verzichten (zus�tzlich 1 x 14,30 Euro Geb�hr).

  • 1 x 8,60 Euro Antragsgeb�hr statt 14,30 Euro
  • 1x 6,50 Euro Ausstellungsgeb�hr
  • Geb�hr pro Beilage 2,30 Euro statt 3,90 Euro, aber h�chstens 13,10 Euro statt 21,80 Euro

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Zus�tzliche Informationen

Homepage: Alles rund um das Meldeservice

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten
Kontaktformular