Begr�ndung einer eingetragenen Partnerschaft - Anmeldung
Welche Dokumente Sie zur Begr�ndung einer eingetragenen Partnerschaft mitbringen m�ssen, k�nnen Sie mit dem Online-Assistenten herausfinden.
Die Reservierung Ihres gew�nschten Termins zur Begr�ndung einer eingetragenen Partnerschaft auf einem Standesamt ist online m�glich, wobei der fr�heste Online-Termin erst in 4 Wochen von heute an gerechnet m�glich ist. F�r kurzfristigere Termine wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihr Wunschstandesamt.
Wenn beide Partnerschaftswerber*innen nicht in �sterreich wohnhaft sind, k�nnen keine Online-Terminreservierungen vorgenommen werden. M�chten Sie sich in Wien verpartnern, k�nnen Sie sich zur Terminreservierung sowie zum Prozedere f�r die Anmeldung gerne pers�nlich, schriftlich oder telefonisch an Ihr Wiener Wunsch-Standesamt wenden.
Touristenhochzeit:
Falls Sie beide noch nie einen Wohnsitz in �sterreich hatten und sich in Wien verpartnern m�chten, kontaktieren Sie bitte das Referat f�r Touristenhochzeiten unter [email protected] unter Angabe Ihrer vollst�ndigen Namen, des Wunschdatums der Verpartnerung, des Geburtslandes, der Staatsangeh�rigkeit, der Wohnadresse und des Familienstands.
Allgemeine Informationen
Eine eingetragene Partnerschaft ist nur zwischen vollj�hrigen und gesch�ftsf�higen Personen m�glich. Bei Zustimmung der gesetzlichen Vertreter*innen kann auch eine vollj�hrige, beschr�nkt gesch�ftsf�hige Person eine eingetragene Partnerschaft eingehen.
Die Begr�ndung einer eingetragenen Partnerschaft ist in Wien an verschiedenen Orten m�glich.
Sie kann unabh�ngig vom Standesamt der Anmeldung an jedem Standesamt in �sterreich vorgenommen werden.
Ab 1. J�nner 2019 steht auch verschiedengeschlechtlichen Paaren die Begr�ndung einer eingetragenen Partnerschaft und gleichgeschlechtlichen Paaren die Eingehung einer Ehe offen. Sind die Personen bereits miteinander verheiratet bzw. verpartnert, k�nnen sie nicht einfach gemeinsam - also ohne vorherige gerichtliche Beendigung/Aufl�sung ihrer Ehe bzw. eingetragenen Partnerschaft - in das jeweilige andere Rechtsinstitut wechseln.
Ausnahme: War zum Zeitpunkt der Begr�ndung der eingetragenen Partnerschaft eine Eheschlie�ung gem�� �sterreichischem bzw. ausl�ndischem Eherecht noch nicht erlaubt, dann kann dieses Paar in �sterreich auch ohne Aufl�sung ihrer eingetragenen Partnerschaft die Ehe schlie�en. N�here Informationen erhalten Sie beim Standesamt.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Grunds�tzlich sollten beide Partnerschaftswerber*innen bei der Anmeldung zur Begr�ndung einer eingetragenen Partnerschaft anwesend sein.
Kann nur ein*e Partnerschaftswerber*in beim Standesamt vorsprechen (Auslandsaufenthalt, Wohnsitz nicht in Wien, berufliche Verhinderung), muss das bei jedem Standesamt erh�ltliche Formular "Erkl�rung zur Ermittlung der F�higkeit zur Begr�ndung einer eingetragenen Partnerschaft" ausgef�llt und von dem*der Partnerschaftswerber*in, der*die nicht zur Anmeldung zur Begr�ndung einer eingetragenen Partnerschaft erscheinen kann, unterschrieben werden. Mit diesem Formular und den erforderlichen Dokumenten beider Partnerschaftswerber*innen kann die Begr�ndung einer eingetragenen Partnerschaft von nur einem*einer Partnerschaftswerber*in angemeldet werden.
Bevor Sie zur Anmeldung zur Begr�ndung der eingetragenen Partnerschaft gehen, m�ssen Sie wissen, auf welchem Standesamt die Begr�ndung der eingetragenen Partnerschaft stattfinden soll. Vorherige telefonische Terminreservierung beim gew�nschten Verpartnerungsstandesamt ist empfehlenswert, wenn Sie sich nicht am Standesamt der Anmeldung zur Begr�ndung der eingetragenen Partnerschaft verpartnern m�chten.
Zur Anmeldung zur Begr�ndung der eingetragenen Partnerschaft brauchen Sie keinen Termin. Es wird aber empfohlen, gleich zu Beginn der �ffnungszeiten vorzusprechen.
Wollen Sie nach der Begr�ndung der eingetragenen Partnerschaft einen gemeinsamen Familiennamen oder einen Doppelnamen f�hren, sollten Sie das bereits bei der Anmeldung der Begr�ndung der eingetragenen Partnerschaft mitteilen, damit die Partnerschaftsurkunden auf den bzw. die neuen Familiennamen lauten. Behalten Sie bei der Begr�ndung der eingetragenen Partnerschaft ihren bisherigen Namen, k�nnen Sie auch unbefristet nach der Begr�ndung der eingetragenen Partnerschaft gemeinsam und pers�nlich bei jedem Standesamt in �sterreich eine namensrechtliche Erkl�rung �ber den Familiennamen, den Sie f�hren wollen, abgeben. Sie erhalten dann - so gew�nscht - neue Partnerschaftsurkunden.
Fristen und Termine
Die Anmeldung zur Begr�ndung der eingetragenen Partnerschaft kann fr�hestens 6 Monate vor dem gew�nschten Termin vorgenommen werden.
Das Standesamt Wien nimmt Begr�ndungen eingetragener Partnerschaften am Standesamt von Montag bis Freitag vor.
Zust�ndige Stelle
Ein Antrag auf Begr�ndung einer eingetragenen Partnerschaft kann bei jedem Standesamt in ganz �sterreich gestellt werden. Falls Sie beide noch nie einen Wohnsitz in �sterreich hatten und sich in Wien verpartnern m�chten, kontaktieren Sie bitte das Referat f�r Touristenhochzeiten unter [email protected] unter Angabe Ihrer vollst�ndigen Namen, des Wunschdatums der Verpartnerung, des Geburtslandes, der Staatsangeh�rigkeit, der Wohnadresse und des Familienstandes.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Familienstand ledig
- Familienstand geschieden oder verwitwet, Partnerschaft aufgel�st oder durch Tod beendet oder Vorehe bzw. Partnerschaft f�r nichtig erkl�rt
- Ein*e Partnerschaftswerber*in oder beide Partnerschaftswerber*innen sind nicht �sterreichische Staatsangeh�rige
- Sind Sie bereits verheiratet und m�chten mit Ihrem bisherigen Ehemann/Ihrer bisherigen Ehefrau eine eingetragene Partnerschaft begr�nden, dann m�ssen Sie Ihre Ehe nicht vorher aufl�sen lassen, sofern diese Ehe vor dem 1. J�nner 2019 geschlossen wurde. Wurde sie danach geschlossen, ist eine Aufl�sung erforderlich. N�here Informationen erhalten Sie bei Ihrem Standesamt.
Fremdsprachige Urkunden:
Alle fremdsprachigen Urkunden (wie z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Urteile oder Beschl�sse �ber Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerkl�rung) m�ssen entweder in internationaler Ausfertigung oder mit einer �bersetzung in die deutsche Sprache von einem*einer Gerichtsdolmetscher*in vorgelegt werden. In �sterreich zugelassene Gerichtsdolmetscher*innen finden Sie in der Sachverst�ndigen- und Gerichtsdolmetscher*innenliste des �sterreichischen Bundesministeriums f�r Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. Fremdsprachige Urkunden aus manchen L�ndern brauchen auch eine Apostille oder eine diplomatische Beglaubigung, damit sie in �sterreich Beweiskraft besitzen.
Kosten und Zahlung
Das Standesamt Wien kann Ihnen telefonisch Auskunft �ber die ungef�hren Kosten geben.
Hier finden Sie alle Informationen, wie Sie die Gebühren bezahlen können: Rechnungen und Zahlungen
Hinweis: In folgendem Referat des Standesamts Wien ist die Bezahlung nicht bar oder elektronisch m�glich: Standesamt Wien-Alsergrund: 9., Wilhelm-Exner-Gasse 5
In diesem Standesamt wird eine Zahlungsanweisung ausgeh�ndigt.
Formular
Online-Reservierung von Terminen zur Begr�ndung einer eingetragenen Partnerschaft
Zus�tzliche Informationen
Ausstellung eines Staatsb�rgerschaftsnachweises
Auf Wunsch kann f�r den*die �sterreichische*n Partner*in, dessen*deren Familienname sich durch die Begr�ndung der eingetragenen Partnerschaft �ndert, ein Staatsb�rgerschaftsnachweis ausgestellt werden, sofern dieser ben�tigt wird und ein Hauptwohnsitz in �sterreich vorhanden ist.
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