Errichtung von Dachgeschossausbauten f�r den Eigenbedarf - F�rderungsantrag

Allgemeine Informationen

Dachgeschossausbauten f�r den Eigenbedarf werden durch Gew�hrung eines Landesdarlehens gef�rdert. Grundvoraussetzung ist die Einhaltung der allgemeinen F�rderungsvoraussetzungen und Einkommensgrenzen.

Zusatzf�rderung: Die Zinsenzuschussf�rderung k�nnen Sie im Online-Antrag unter den Mitteilungen beantragen. Die rechtlichen Hinweise zu dieser F�rderung finden Sie im Informationsblatt: Zinsenzuschussf�rderung: 90 KB PDF.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Die Antragsteller*innen m�ssen Eigent�mer*innen sein. Die Gew�hrleistung des Darlehens unterliegt bestimmten F�rderungsvoraussetzungen in Bezug auf die Wohnnutzfl�che. Laufzeit, Verzinsung und R�ckzahlungen sind ebenfalls geregelt: Richtlinien zu F�rderungsdarlehen.

Fristen und Termine

Informationen zur Rechtzeitigkeit des Antrages findet man in den Informationsbl�ttern.

Zust�ndige Stelle

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
19., Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel G
Telefon: +43 1 4000-74840 (Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr)
Fax: +43 1 4000-99-74840
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten der Servicestelle Neubauförderung: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Bitte beachten Sie:
Bitte bringen Sie Anträge und Unterlagen per Post an Muthgasse 62, 1190 Wien, per Fax an +43 1 4000-997 48 40 oder per E-Mail an [email protected] ein oder nutzen Sie das vorhandene Online-Formular-Service.
Der persönliche Kontakt mit der Servicestelle Neubauförderung ist innerhalb der Servicezeiten von Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr, möglich.

Verfahrensablauf

Mit der Ausstellung der F�rderungszusicherung wird den F�rderungswerber*innen ein Schuldschein zwecks grundb�cherlicher Einverleibung �bermittelt. Nach entsprechender grundb�cherlicher Sicherstellung und Erf�llung der Zusicherungsbedingungen kann das Darlehen ausbezahlt werden. Dies geschieht �ber Anforderung des (vom Amt der Wiener Landesregierung) bestellten Bauaufsichtsorganes nach entsprechendem Baufortschritt.

Erforderliche Unterlagen

F�r den F�rderungsantrag werden nachfolgende pers�nliche Unterlagen sowie spezielle Antragsformulare ben�tigt. Die Antragsformulare k�nnen heruntergeladen oder bei der Abteilung Wohnbauf�rderung und Schlichtungsstelle f�r wohnrechtliche Angelegenheiten direkt bezogen werden.

  • Grundbucheinsicht �ber die Liegenschaft, auf der die gef�rderte Wohnung errichtet werden soll
  • Baubewilligungsbescheid der Baupolizei oder Mitteilung der Baubeh�rde bei Baubewilligungsverfahren nach � 70a oder � 70b der Wiener Bauordnung
  • Im Falle durchgef�hrter Planwechsel: Planwechselbescheid
  • Zugeh�rige baubeh�rdlich bewilligte Pl�ne: Originalpl�ne oder farbige Kopien mit Gleichschriftsbescheinigung bzw. Identit�tsbest�tigung
  • Technische Richtlinien der Abteilung Technische Stadterneuerung: 150 KB PDF
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder: Jahreslohnzettel oder Einkommensteuerbescheide des Vorjahres und Monatslohnzettel der letzten 3 Monatsbez�ge des laufenden Jahres
  • Gegebenenfalls Familienbeihilfebezugsbest�tigung f�r Kinder
  • F�r die Zinsenzuschussf�rderung zus�tzlich:
    • Darlehensvertrag samt Tilgungsplan

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist geb�hrenfrei.

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollst�ndig und fristgerecht eingereicht wurden.

Formular

Zus�tzlich zu den pers�nlichen Unterlagen werden folgende Antragsformulare ben�tigt:

Hinweis: Der Originalplan muss per Post an die Abteilung Wohnbauf�rderung und Schlichtungsstelle f�r wohnrechtliche Angelegenheiten geschickt werden.

Zus�tzliche Informationen

�kologische Mindeststandards:
Technische Richtlinien der Abteilung Technische Stadterneuerung bei Neubau von Dachgeschossausbauten: 150 KB PDF

Wenn Sie bereits eine F�rderung f�r die Errichtung Ihres Eigenheimes/Reihenhauses/Eigenheimes auf Pachtgrund bzw. Kleingartenwohnhauses oder f�r den Dachgeschossausbau f�r den Eigenbedarf eingereicht haben oder wenn Ihr Antrag ab dem 19. April 2024 bereits genehmigt wurde, k�nnen Sie den Antrag auf die Zinsenzuschussf�rderung formlos (z. B. per E-Mail) bei der MA 50 mit dem Darlehensvertrag und dem Tilgungsplan einbringen. Sie erkl�ren sich gleichzeitig damit einverstanden, dass Ihre Daten gem�� den datenschutzrechtlichen Informationen verarbeitet werden.

Rechtliche Grundlagen

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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