Werbepylon - Begutachtung
Allgemeine Informationen
Alle �nderungen des �u�eren Erscheinungsbildes werden von der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung hinsichtlich der gestalterischen Einf�gung in das �rtliche Stadtbild �berpr�ft. F�r die Erteilung einer Bewilligung wird diese architektonische Begutachtung in Form einer Stellungnahme oder eines Gutachtens an die zust�ndige Beh�rde (Baupolizei) oder die Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten weitergeleitet.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Ziele aus stadtgestalterischer Sicht
- Die Aufstellung von Werbepylonen muss im �ffentlichen Raum auf Industrie- und Gewerbegebiete in unmittelbarer N�he zum betreffenden Betrieb beschr�nkt sein
- Maximale H�he von 7 Metern (Ausnahme: Privatgrund in Gewerbeparks und Shoppingcenter)
Fristen und Termine
Projekte k�nnen laufend eingebracht werden.
Zust�ndige Stelle
Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
12., Niederhofstraße 21-23
Telefon: +43 1 4000-88916, -88917
Fax: +43 1 4000-99-88910
E-Mail: [email protected]
Begutachtung - Terminvereinbarung
Parteienverkehr/persönliche Projektbesprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 11.30 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Amtsstunden/telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Kontakt f�r Werbeelemente auf �ffentlichem Grund
Dezernat Gestaltung �ffentlicher Raum
Termin nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt f�r Werbeelemente auf Privatgrund
Dezernat Begutachtung
Erteilung der Baubewilligung
- Bewilligung f�r Werbefl�chen �ber 3 Quadratmeter und in Schutzzonen durch die Baupolizei Gruppe BB - Bauvorhaben besonderer Art
- Bewilligung f�r Werbefl�chen unter 3 Quadratmeter durch die Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten
- Bei denkmalgesch�tzten Objekte zus�tzlich: Bundesdenkmalamt (BDA) - Landeskonservatorat f�r Wien (Es muss gesondert ein Bescheid vom Bundesdenkmalamt erwirkt werden.)
Verfahrensablauf
Die Abteilung Architektur und Stadtgestaltung �bermittelt ihre Stellungnahme oder ihr Gutachten im Bewilligungsverfahren an die f�r die Bewilligung zust�ndige Beh�rde.
Der Bescheid wird von der Baupolizei oder von der Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten erstellt.
Erforderliche Unterlagen
- Baupl�ne (Checkliste f�r Einreichpl�ne)
- 3 Fotomontagen des projektierten Standortes und der unmittelbaren Umgebung
- Fl�chenwidmungs- und Bebauungsplan einschlie�lich der besonderen Bestimmungen (BB)
- Digitale Lagekoordinaten nach Gauss-Kr�ger-System
- In Schutzzonen: Belegexemplar f�r das Archiv der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung
Kosten und Zahlung
Die architektonische Begutachtung ist geb�hrenfrei.
Im Zuge des Bewilligungsverfahrens werden anfallende Geb�hrenkosten durch die daf�r zust�ndige Beh�rde eingehoben.
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollst�ndig und fristgerecht eingereicht wurden.
Zus�tzliche Informationen
Rechtliche Grundlagen:
- Bauordnung f�r Wien (BO): � 85 �u�ere Gestaltung von Bauwerken (Abs. 1)
- Gebrauchsabgabengesetz (GAG 1966):
- � 1 Gebrauchserlaubnis
- � 2 Erteilung der Gebrauchserlaubnis (Abs. 2)
Stadt Wien | Architektur und Stadtgestaltung
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