Feuermauerwerbung - Begutachtung
Alle �nderungen des �u�eren Erscheinungsbildes werden von der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung hinsichtlich der gestalterischen Einf�gung in das �rtliche Stadtbild �berpr�ft.
Im Rahmen der Einreichung wird auf Anfrage der zust�ndigen Beh�rde (z. B. Baupolizei), die Stellungnahme oder das Gutachten der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung f�r die Beh�rde erstellt. Zus�tzlich kann das Bauvorhaben schon vor der Einreichung mit den zust�ndigen Referenten*innen der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung abgestimmt werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Ziele aus stadtgestalterischer Sicht
- Die Feuermauer darf nicht mit Werbung �berfrachtet werden.
- Besonders im innerst�dtischen Bereich und in der Schutzzone muss auf die ma�st�bliche Einf�gung und den k�nstlerischen Wert der Feuermauergestaltung geachtet werden.
Fristen und Termine
Projekte k�nnen laufend eingebracht werden.
Zust�ndige Stelle
Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
12., Niederhofstraße 21-23
Telefon: +43 1 4000-88916, -88917
Fax: +43 1 4000-99-88910
E-Mail: [email protected]
Begutachtung - Terminvereinbarung
Parteienverkehr/persönliche Projektbesprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 11.30 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Amtsstunden/telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Erteilung der Baubewilligung
- Bewilligung f�r Werbefl�chen �ber 3 Quadratmeter und in Schutzzonen durch die Baupolizei Gruppe BB - Bauvorhaben besonderer Art
- Bewilligung f�r Werbefl�chen unte 3 Quadratmeter durch die Abteilung f�r Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten
- Bei denkmalgesch�tzten Objekte zus�tzlich: Bundesdenkmalamt (BDA) - Landeskonservatorat f�r Wien (Es muss gesondert ein Bescheid vom Bundesdenkmalamt erwirkt werden.)
Verfahrensablauf
Die Abteilung Architektur und Stadtgestaltung �bermittelt ihre Stellungnahme oder ihr Gutachten im Bewilligungsverfahren an die f�r die Bewilligung zust�ndige Beh�rde.
Der Bescheid wird von der Baupolizei Gruppe BB - Bauvorhaben besonderer Art erstellt.
Erforderliche Unterlagen
- Baupl�ne (Checkliste f�r Einreichpl�ne)
- Fotos des projektierten Standortes und der unmittelbaren Umgebung
- In Schutzzonen: Belegexemplar f�r das Archiv der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung
Kosten und Zahlung
Die architektonische Begutachtung ist geb�hrenfrei.
Im Zuge des Bewilligungsverfahrens werden anfallende Geb�hrenkosten durch die daf�r zust�ndige Beh�rde eingehoben.
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollst�ndig und fristgerecht eingereicht wurden.
Zus�tzliche Informationen
Rechtliche Grundlage: Bauordnung f�r Wien (BO): � 85 �u�ere Gestaltung von Bauwerken (Abs. 1)
Stadt Wien | Architektur und Stadtgestaltung
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