Feuermauerwerbung - Begutachtung

Alle �nderungen des �u�eren Erscheinungsbildes werden von der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung hinsichtlich der gestalterischen Einf�gung in das �rtliche Stadtbild �berpr�ft.

Im Rahmen der Einreichung wird auf Anfrage der zust�ndigen Beh�rde (z. B. Baupolizei), die Stellungnahme oder das Gutachten der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung f�r die Beh�rde erstellt. Zus�tzlich kann das Bauvorhaben schon vor der Einreichung mit den zust�ndigen Referenten*innen der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung abgestimmt werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Ziele aus stadtgestalterischer Sicht

  • Die Feuermauer darf nicht mit Werbung �berfrachtet werden.
  • Besonders im innerst�dtischen Bereich und in der Schutzzone muss auf die ma�st�bliche Einf�gung und den k�nstlerischen Wert der Feuermauergestaltung geachtet werden.

Fristen und Termine

Projekte k�nnen laufend eingebracht werden.

Zust�ndige Stelle

Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
12., Niederhofstraße 21-23
Telefon: +43 1 4000-88916, -88917
Fax: +43 1 4000-99-88910
E-Mail: [email protected]
Begutachtung - Terminvereinbarung

Parteienverkehr/persönliche Projektbesprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 11.30 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Amtsstunden/telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen

Dezernat Begutachtung

Erteilung der Baubewilligung

Verfahrensablauf

Die Abteilung Architektur und Stadtgestaltung �bermittelt ihre Stellungnahme oder ihr Gutachten im Bewilligungsverfahren an die f�r die Bewilligung zust�ndige Beh�rde.

Der Bescheid wird von der Baupolizei Gruppe BB - Bauvorhaben besonderer Art erstellt.

Erforderliche Unterlagen

Kosten und Zahlung

Die architektonische Begutachtung ist geb�hrenfrei.

Im Zuge des Bewilligungsverfahrens werden anfallende Geb�hrenkosten durch die daf�r zust�ndige Beh�rde eingehoben.

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollst�ndig und fristgerecht eingereicht wurden.

Zus�tzliche Informationen

Rechtliche Grundlage: Bauordnung f�r Wien (BO): � 85 �u�ere Gestaltung von Bauwerken (Abs. 1)

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