Thermen, Konvektoren - Begutachtung
Allgemeine Informationen
Alle �nderungen des �u�eren Erscheinungsbildes werden von der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung hinsichtlich der gestalterischen Einf�gung in das �rtliche Stadtbild �berpr�ft. F�r die Erteilung einer Bewilligung wird diese architektonische Begutachtung in Schutzzonen in Form einer Stellungnahme oder eines Gutachtens an die zust�ndige Beh�rde (Baupolizei) weitergeleitet.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Ziele aus stadtgestalterischer Sicht
- Die gestalterische Einheit von bestehenden Fassaden soll erhalten bleiben.
- Die Positionierung von Wanddurchbr�chen von Au�enwandthermen sollte hofseitig oder innerhalb von Loggien geplant werden. Nachtr�gliche stra�enseitige Ab- und Zuluft �ffnungen bei Altbauten, sollten aufgrund der Sichtbarkeit detailliert mit der Begutachtung abgestimmt werden.
- Die Montage eines Konvektors muss mittig unter dem Fenster erfolgen. Architektonische Zierelemente d�rfen dabei nicht beeintr�chtigt werden.
- S�mtliche L�ftungsgitter m�ssen in Fassadenfarbe ausgef�hrt werden.
Fristen und Termine
Projekte k�nnen laufend eingebracht werden.
Zust�ndige Stelle
Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
12., Niederhofstraße 21-23
Telefon: +43 1 4000-88916, -88917
Fax: +43 1 4000-99-88910
E-Mail: [email protected]
Begutachtung - Terminvereinbarung
Parteienverkehr/persönliche Projektbesprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 11.30 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Amtsstunden/telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Kontakt (innerhalb von Schutzzonen)
Dezernat Begutachtung
Erteilung der Baubewilligung
- In Schutzzonen: Baupolizei
- Bei denkmalgesch�tzten Objekte zus�tzlich: Bundesdenkmalamt (BDA) - Landeskonservatorat f�r Wien (Es muss gesondert ein Bescheid vom Bundesdenkmalamt erwirkt werden.)
Verfahrensablauf
Au�erhalb von Schutzzonen wird die Stellungnahme an die BauwerberInnen �bermittelt.
Innerhalb von Schutzzonen �bermittelt die Abteilung Architektur und Stadtgestaltung ihre Stellungnahme oder ihr Gutachten im Bewilligungsverfahren an die Baupolizei. Der Bescheid wird von der Baupolizei erstellt.
Erforderliche Unterlagen
- Baupl�ne (Checkliste f�r Einreichpl�ne)
- Fotos der Fassaden zur Darstellung des aktuellen Bestandes
- In Schutzzonen: Belegexemplar f�r das Archiv der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung
Kosten und Zahlung
3,20 Euro Verwaltungsabgabe
In Schutzzonen werden die im Zuge des Bewilligungsverfahrens anfallenden Geb�hrenkosten durch die daf�r zust�ndige Beh�rde eingehoben.
Verordnung der Wiener Landesregierung �ber Verwaltungsabgaben und Kommissionsgeb�hren
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollst�ndig und fristgerecht eingereicht wurden.
Zus�tzliche Informationen
Rechtliche Grundlage: Bauordnung f�r Wien (BO): � 85 �u�ere Gestaltung von Bauwerken (Abs. 1, 4 und 6)
Stadt Wien | Architektur und Stadtgestaltung
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