Thermen, Konvektoren - Begutachtung

Allgemeine Informationen

Alle �nderungen des �u�eren Erscheinungsbildes werden von der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung hinsichtlich der gestalterischen Einf�gung in das �rtliche Stadtbild �berpr�ft. F�r die Erteilung einer Bewilligung wird diese architektonische Begutachtung in Schutzzonen in Form einer Stellungnahme oder eines Gutachtens an die zust�ndige Beh�rde (Baupolizei) weitergeleitet.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Ziele aus stadtgestalterischer Sicht

  • Die gestalterische Einheit von bestehenden Fassaden soll erhalten bleiben.
  • Die Positionierung von Wanddurchbr�chen von Au�enwandthermen sollte hofseitig oder innerhalb von Loggien geplant werden. Nachtr�gliche stra�enseitige Ab- und Zuluft �ffnungen bei Altbauten, sollten aufgrund der Sichtbarkeit detailliert mit der Begutachtung abgestimmt werden.
  • Die Montage eines Konvektors muss mittig unter dem Fenster erfolgen. Architektonische Zierelemente d�rfen dabei nicht beeintr�chtigt werden.
  • S�mtliche L�ftungsgitter m�ssen in Fassadenfarbe ausgef�hrt werden.

Fristen und Termine

Projekte k�nnen laufend eingebracht werden.

Zust�ndige Stelle

Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
12., Niederhofstraße 21-23
Telefon: +43 1 4000-88916, -88917
Fax: +43 1 4000-99-88910
E-Mail: [email protected]
Begutachtung - Terminvereinbarung

Parteienverkehr/persönliche Projektbesprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 11.30 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Amtsstunden/telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen

Kontakt (innerhalb von Schutzzonen)
Dezernat Begutachtung

Erteilung der Baubewilligung

Verfahrensablauf

Au�erhalb von Schutzzonen wird die Stellungnahme an die BauwerberInnen �bermittelt.

Innerhalb von Schutzzonen �bermittelt die Abteilung Architektur und Stadtgestaltung ihre Stellungnahme oder ihr Gutachten im Bewilligungsverfahren an die Baupolizei. Der Bescheid wird von der Baupolizei erstellt.

Erforderliche Unterlagen

Kosten und Zahlung

3,20 Euro Verwaltungsabgabe

In Schutzzonen werden die im Zuge des Bewilligungsverfahrens anfallenden Geb�hrenkosten durch die daf�r zust�ndige Beh�rde eingehoben.

Verordnung der Wiener Landesregierung �ber Verwaltungsabgaben und Kommissionsgeb�hren

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollst�ndig und fristgerecht eingereicht wurden.

Zus�tzliche Informationen

Baupolizei

Rechtliche Grundlage: Bauordnung f�r Wien (BO): � 85 �u�ere Gestaltung von Bauwerken (Abs. 1, 4 und 6)

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