Fotovoltaik- und Solaranlagen - Begutachtung
Allgemeine Informationen
Alle �nderungen des �u�eren Erscheinungsbildes werden von der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung hinsichtlich der gestalterischen Einf�gung in das �rtliche Stadtbild �berpr�ft.
Im Rahmen der Einreichung wird auf Anfrage der zust�ndigen Beh�rde (z. B. Baupolizei), die Stellungnahme oder das Gutachten der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung f�r die Beh�rde erstellt. Zus�tzlich kann das Bauvorhaben schon vor der Einreichung mit den zust�ndigen Referenten*innen der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung abgestimmt werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Bei einer sichtbaren Montage oder wesentliche �nderung von Fotovoltaik- und Solaranlagen �ndert sich der �sthetische Gesamtcharakter des Geb�udes. Die gestalterische Einheitlichkeit soll bei Fassaden und Dachlandschaften dennoch erhalten bleiben.
Ziele aus stadtgestalterischer Sicht
- Die Montage von Fotovoltaik- und Solaranlagen auf zum Hofbereich oder eigenen Garten gerichteten Fassaden und Dachfl�chen muss bevorzugt werden.
- Fotovoltaik- und Solaranlagen sollen am Dach m�glichst dachparallel eingebaut werden.
- Sichtbare Kabel- oder Schlauchf�hrungen m�ssen vermieden werden.
- Es m�ssen ein oder mehrere rechteckige Felder (d.h. m�glichst keine L-, T-, U- oder C-Formen) angestrebt werden.
- Es soll entweder mindestens 50 Zentimeter Randabstand bzw. 50 Zentimeter Abstand zu Dacheinbauten eingehalten werden oder ganze Dachfl�chen l�ckenlos rechteckig ohne Randabstand (mit Ausnahme von Regenrinne und Saumblech) belegt werden.
- Eine �berragung der Dachkanten muss vermieden werden.
- Bei Flachd�chern mit geneigten Modulen ist ein Randabstand der doppelten (senkrecht gemessenen) Modulh�he vorteilhaft.
- Die Angleichung der Fotovoltaik- und Solaranlagen in Proportion und Ma�stab an die vorhandenen architektonischen Gegebenheiten des Geb�udes ist jedenfalls grundlegend, bei Fassadenmontagen in der Regel sogar unumg�nglich.
Fristen und Termine
Projekte k�nnen laufend eingebracht werden.
Zust�ndige Stelle
Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
12., Niederhofstraße 21-23
Telefon: +43 1 4000-88916, -88917
Fax: +43 1 4000-99-88910
E-Mail: [email protected]
Begutachtung - Terminvereinbarung
Parteienverkehr/persönliche Projektbesprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 11.30 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Amtsstunden/telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Erteilung der Bewilligungen bei Fotovoltaikanlagen (erzeugen Strom)
- Bewilligung von Anlagen (welche nicht dem Betrieb von Eisenbahnen sowie dem Betrieb des Bergbaues, der Luftfahrt, der Schifffahrt, der Landesverteidigung oder Fernmeldezwecken dienen oder nach gewerberechtlichen oder abfallrechtlichen Bestimmungen zu bewilligen sind) nach dem Wiener Elektrizit�tswirtschaftsgesetz 2005 (WelWG) durch die Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht - Energie und Berufung
- Zus�tzliche Bewilligung im Gr�nland-Schutzgebiet, Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre nach der Wiener Bauordnung (BO) durch die Baupolizei
Erteilung der Bewilligung bei (thermischen) Solaranlagen (erzeugen Warmwasser)
Im Gr�nland-Schutzgebiet, Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre nach der Wiener Bauordnung (BO) durch die Baupolizei; thermische Solaranlagen unterliegen nicht dem WelWG
Denkmalgesch�tzte Objekte
Bundesdenkmalamt (BDA) - Landeskonservatorat f�r Wien (Es muss gesondert ein Bescheid vom Bundesdenkmalamt erwirkt werden.)
Verfahrensablauf
Die Abteilung f�r Architektur und Stadtgestaltung �bermittelt ihre Stellungnahme oder ihr Gutachten im Bewilligungsverfahren an die f�r die Bewilligung zust�ndige Beh�rde.
Der Bescheid wird von der Baupolizei oder von der Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht - Energie und Berufung erstellt.
Erforderliche Unterlagen
Fotovoltaikanlagen und thermische Solaranlagen im Gr�nland-Schutzgebiet, in Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre gem�� der Bauordnung f�r Wien:
- Darstellung in einem Einreichplan (d.h. Lageplan, Ansicht, Schnitt, Dachdraufsicht - M1:100) und Fotos des betreffenden Geb�udes - m�glichst aus dem �ffentlichen Raum aufgenommen - mit eingetragenen Sonnenkollektoren bzw. PV-Modulen
Fotovoltaikanlagen au�erhalb vom Gr�nland-Schutzgebiet, Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre gem�� der Bauordnung f�r Wien, falls keine Darstellung in einem Einreichplan vorliegt:
- Luftaufnahme in der Schr�gansicht (z. B. aus dem Internet) mit Darstellung der PV-Module samt Bema�ung aller Randabst�nde
- Fotos des betreffenden Geb�udes - m�glichst aus dem �ffentlichen Raum aufgenommen - mit eingetragenen PV-Modulen (Es ist jedenfalls auch jener Blickpunkt zu w�hlen von dem aus die Module am meisten sichtbar sind)
- Schematischer Geb�udeschnitt mit Darstellung der PV-Module samt Bema�ung aller Randabst�nde und Modulh�hen �ber der Attika bzw. Dachfl�che
- Lageplan (z. B. aus Fl�chenwidmungs- und Bebauungsplan) mit markiertem Objekt
- Angabe von Adresse, BauwerberIn, PlanerIn und Datum sowie Beschreibung der Modulanzahl, Quadratmeter und Eckdaten
Kosten und Zahlung
Die architektonische Begutachtung ist geb�hrenfrei.
Im Zuge des Bewilligungsverfahrens werden anfallende Geb�hrenkosten durch die daf�r zust�ndige Beh�rde eingehoben.
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollst�ndig und fristgerecht eingereicht wurden.
Zus�tzliche Informationen
Eine freiwillige Vorlage von Anlagen, welche nach beiden Gesetzen bewilligungsfrei sind, ist im Zweifelsfall bei der Abteilung f�r Architektur und Stadtgestaltung (speziell falls die vorher genannten Ziele aus stadtgestalterischer Sicht nicht eingehalten werden) zur Absicherung des Bauherren m�glich.
- Baupolizei
- Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht
- Klimaschutz in Wien
- Errichtung und Betrieb einer Fotovoltaikanlage bis 50 kW - Anzeige
- Errichtung und Betrieb einer Fotovoltaikanlage �ber 50 kW - Genehmigung
- Energief�rderungen der Stadt Wien
- F�rderung von �kostromanlagen bzw. Fotovoltaikanlagen
- Fl�chenwidmungs- und Bebauungsplan
Rechtliche Grundlagen:
- Bauordnung f�r Wien (BO):
- � 61 Bewilligung von Anlagen
- � 62a Bewilligungsfreie Bauvorhaben (Abs. 1 lit. 24 und Abs. 3)
- � 85 �u�ere Gestaltung von Bauwerken (Abs. 1 und 6)
- �kostromgesetz
- Wiener Elektrizit�tswirtschaftsgesetz 2005 - WelWG:
- � 5 Anlagengenehmigung
- � 11 Voraussetzungen f�r die Erteilung der elektrizit�tsrechtlichen Genehmigung
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